Hat Ihr ORL-Arzt eine Hörminderung diagnostiziert und eine Expertise ausgestellt, bietet Ihnen Fielmann volldigitale Hörsysteme in kleinstmöglicher Bauform bereits zum Nulltarif*. Der Privatpreis beträgt CHF 840.
Versicherte haben bei Bedarf alle fünf oder sechs Jahre Anspruch auf ein neues Hörgerät. Damit die Versicherung die Kosten eines Hörsystems übernimmt, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Die Hörminderung auf dem besser hörenden Ohr muss bei AHV-Versicherten auf beiden Ohren mindestens 35 % betragen.
- Die Hörminderung muss bei IV-Versicherten auf beiden Ohren mindestens 20 % betragen.
- Der Hörverlust muss im Bereich der Hauptfrequenzen zwischen 500 und 4000 Hertz liegen.
Sind diese Kriterien erfüllt, stellt der ORL-Arzt eine Expertise für die Versorgung mit Hörgeräten aus. Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen werden Pauschalbeträge durch die IV oder AHV erstattet..